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FAQ

Was wird gefördert?

Innovative, vorzugsweise technologieorientierte oder wissensintensive Geschäftsideen, die während eines Studiums, einer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen von Gründungsinteressierten, entwickelt haben und somit die Möglichkeit erhalten, sich ganz der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen. Das Stipendium soll die Stipendiatinnen und Stipendiaten an die unternehmerische Selbständigkeit heranführen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Einzelpersonen und Teams mit bis zu drei geförderten Personen.

Wie wird gefördert?

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über neun bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.750 Euro. Studierende erhalten monatlich 800 Euro. Weiterhin kann ein Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Team für die im Rahmen der Unternehmensgründung anfallenden Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten gewährt werden sowie 200 Euro pro Person für eine individuelle steuerliche Beratung. Bei einem besonderen zusätzlichen Finanzierungsbedarf können Sachkosten oder Investitionsmittel mit bis zu 5.000 Euro pro Team bezuschusst werden (u.a. Prototypenentwicklung und Markenaufbau). Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützer im Land und erhalten für die Laufzeit des Stipendiums einen unentgeltlichen Arbeitsplatz.

Ist die Förderung von Teams möglich?

Ja, das Gründungsstipendium fördert sowohl Einzelpersonen als auch Teams mit bis zu drei geförderten Personen.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Der erste Schritt auf dem Weg zum Gründungsstipendium Schleswig-Holstein besteht aus einer Kontaktaufnahme mit einer der Gründungsunterstützerinnen oder einem der Gründungsunterstützer. Einen Überblick über die Ansprechpersonen der Hochschulen und Institutionen findest Du hier. Der Termin für ein erstes Gespräch mit den Unterstützern wird individuell vereinbart. Alle weiteren Schritte der Bewerbung sind hier zu finden.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Förderung?

Der letzte qualifizierende Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) darf maximal zehn Jahre zurückliegen. Weiterhin hat eine Unternehmensgründung für die Umsetzung der Geschäftsidee noch nicht stattgefunden; diese erfolgt während des Stipendiums in Schleswig-Holstein. Dabei haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten mindestens ihren Zweitwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein.

Richtet sich das Stipendium an Vorhaben aus gewissen Branchen?

Nein, es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Branchen. Wichtig ist der innovative und zukunftsweisende Charakter Deiner Idee.

Darf vor Beginn der Förderung gegründet worden sein?

Nein, vor Beginn der Förderung darf nicht gegründet worden sein, da die Unternehmensgründung Teil der Förderung innerhalb der ersten drei Monate ist. Bereits gegründete Unternehmen können sich leider nicht bewerben. Wir empfehlen, mit den Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein Kontakt aufzunehmen, um mögliche andere Förder- und Finanzierungswege zu besprechen.

Ist das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein einkommenssteuerpflichtig?

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind dafür verantwortlich, Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsleistungen eigenständig abzuführen. Es werden jeder Stipendiatin und jedem Stipendiaten ein Budget von 200 Euro für eine steuerliche Beratung (ca. 2 Stunden) gewährt, welches innerhalb der ersten drei Monate der Förderung abgerufen werden muss.

Darf ich während der Förderung Nebeneinkünfte haben?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sich während der Laufzeit des Stipendiums voll und ganz der Unternehmensplanung, der Unternehmensgründung sowie der Entwicklung des Gründungsvorhabens widmen. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen und demnach keine Nebeneinkünfte generieren. Studierende dürfen mit bis zu fünf Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachgehen.

Wie läuft die Jurysitzung ab?

Spätestens zwei Wochen vor der Sitzung erfolgt die Einladung zu der Sitzung der Auswahlkommission. Diese findet immer an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt und beginnt am Vormittag. Das Bewerbungsteam erhält vorab einen Pitchslot, also eine konkrete Zeitangabe, zu der es seine Idee vorstellt. Die Ideenpräsentation dauert 15 Minuten, gefolgt von einer 15-minütigen Fragerunde, in der die Anwesenden etwaige Fragen zum Gründungsvorhaben stellen können. Im Anschluss kann das Bewerberteam wieder den Heimweg antreten und wird bereits am Nachmittag von der WTSH mit dem Ergebnis der Jury kontaktiert.

Muss die Förderung bei Scheitern des Gründungsvorhabens zurückgezahlt werden?

Nein, die Förderung muss im Falle eines Scheiterns des Gründungsvorhabens i.d.R. nicht zurückgezahlt werden. Schließlich dient das Stipendium dazu, ein Geschäftsmodell zu entwickeln und zu testen. Davon ausgenommen ist bspw. ein deutliches Verschulden durch die Stipendiatinnen und Stipendiaten, bspw. wenn die Pflichten, die mit dem Stipendium in Verbindung stehen, nicht erfüllt werden. Manchmal geht ein Team auch getrennte Wege, was auch grundsätzlich kein Grund für eine Rückzahlung ist. Dennoch behält sich die WTSH vor, Einzelfälle zu prüfen.

Wer kann Mentor sein?

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss sowohl ein Unterstützungsschreiben einer betriebswirtschaftlichen Mentorin oder eines betriebswirtschaftlichen Mentors sowie ein Unterstützungsschreiben einer fachlichen Mentorin oder eines fachlichen Mentors vorliegen. Das Bewerberteam (oder die einzelne Person) ist bei der Wahl dieser zwei Mentoren frei. Ziel des Mentorings sollte sein, etwaige Kompetenzlücken zu füllen und auf Erfahrung und Kontakte der Mentorinnen und Mentoren zurückgreifen zu können. Die unternehmerische/finanzielle Beteiligung einer Mentorin oder eines Mentors während der Laufzeit des Stipendiums ist ausgeschlossen.

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