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Förderung

Was wird gefördert?

Gründungsinteressierte, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Geschäftsidee entwickelt haben, sollen mit Hilfe des Stipendiums die Möglichkeit erhalten, sich ganz der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Einzelpersonen und Teams mit bis zu drei geförderten Personen.

Wie wird gefördert?

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.750 Euro. Studierende erhalten monatlich 800 Euro.

Weiterhin kann ein Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Team für die im Rahmen der Unternehmensgründung anfallenden Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten gewährt werden sowie 200 Euro pro Person für eine individuelle steuerliche Beratung. Bei einem besonderen zusätzlichen Finanzierungsbedarf können Sachkosten oder Investitionsmittel mit bis zu 7.500 Euro pro Team bezuschusst werden (u.a. Prototypenentwicklung und Markenaufbau).

Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützer im Land.

Dein Weg zum Stipendium

Bitte beachte hierzu die aufgeführten Termine und Fristen

1. Erstgespräch mit einem unserer Partner

Der erste Schritt auf dem Weg zum Gründungsstipendium Schleswig-Holstein ist die Kontaktaufnahme zu einem unserer Partner. Da das Gründungsstipendium grundsätzlich ein Stipendium für Absolventinnen und Absolventen ist, findest Du Deine Ansprechperson an einer Hochschule Schleswig-Holsteins oder bei einem unserer hochschulnahen Partner. Ein Termin für ein erstes Gespräch mit den Unterstützern wird individuell zwischen Euch vereinbart. Wenn Du bspw. nicht aus Schleswig-Holstein kommst und nicht weißt, an wen Du Dich am besten wendest, hilft Dir Broder Fischbach von der WTSH weiter. 

2. One-Pager an die WTSH

Nach dem Erstgespräch mit der jeweiligen Gründungsunterstützerin oder dem jeweiligen Gründungsunterstützer weißt Du genauer, ob das Gründungsstipendium zu Dir passt. Hast Du unseren Partner überzeugt, sendest Du einen One-Pager mit Erläuterung Deiner Idee innerhalb der Frist an die WTSH. In diesem sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Überblick über die Teammitglieder, deren Hintergrund und die Kompetenzen im Gründungsteam
  • Darstellung der Innovation (Problem, Lösung, zukünftige Kunden)
  • Ggf. Darstellung des Wettbewerbs
  • Ggf. Darstellung des Erlösmodells

Der One-Pager sollte den Umfang von einer Seite nicht überschreiten. Die WTSH schaut sich diesen genau an und lädt Dich und Dein Team – wenn wir die Einschätzung unseres Partners teilen – zu einem näheren Kennenlernen ein.

Bei einem vertiefenden Gespräch bekommst Du die Möglichkeit, Dein Vorhaben in einem 15-minütigen Pitch zu präsentieren und anschließend alle Fragen zu besprechen. Dafür laden wir Dich üblicherweise in die WTSH ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTSH haben nach dem Gespräch mit Dir und weiteren Interessenten einen Überblick über die Bewerberlage und geben Dir im Anschluss eine Empfehlung, ob und mit welchen Ergänzungen ein Bewerbungsantrag erstellt werden sollte.

3. Antragsstellung

Mit Unterstützung Deiner Gründungsunterstützerinnen oder Deines Gründungsunterstützers erstellst Du den Antrag. Beachte dabei, welche Punkte ein solcher Antrag beinhalten sollte.

Im Anschluss bewertet die WTSH Deinen Antrag und gibt Dir Feedback. Bei positiver Entscheidung wirst Du zur nächsten Sitzung der Auswahlkommission eingeladen.

Antragsstellung PDF

4. Pitch vor der Auswahlkommission

Über die Bewilligung Deines Antrages entscheidet eine Auswahlkommission aus Vertreterinnen und Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, der Hochschulen und der Wirtschaft im Rahmen einer Auswahlsitzung.

Dort stellst Du Dich und ggf. Dein Team sowie das Gründungsvorhaben in einem 15-minütigen Pitch und einer 15-minütigen Fragerunde vor. Die Sitzungen der Auswahlkommission finden immer an unterschiedlichen Orten in Schleswig-Holstein statt, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Die Termine für die Sitzungen der Auswahlkommission findest Du hier.

Während des Stipendiums

Wurde die Auswahlkommission überzeugt, kann eine Förderung frühestens im darauffolgenden Monat beginnen. Innerhalb der ersten drei Monate hat eine Unternehmensgründung stattzufinden. Es folgen i.d.R. fünf weitere Monate, maximal neun Monate bei einer Förderung über 12 Monate, in der Du Deine Geschäftsidee vorantreibst und den Businessplan erstellst. Während der Laufzeit sind die StipTreffen, d.h. Treffen aller aktuell geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten im ca. achtwöchigen Rhythmus, obligatorisch.

Während der Laufzeit wirst Du intensiv von Deinen zuvor ausgewählten Mentorinnen und Mentoren sowie durch Begleitprogramme betreut. Zudem wirst Du in das StartUp-Ökosystem von Schleswig-Holstein integriert. Dadurch können wertvolle Kontakte geknüpft und Austauschmöglichkeiten mit anderen StartUps geschaffen werden.

Post-Stipendium: Das Gründungsstipendium als Start!

Spätestens zwei Monate nach Auslaufen des Stipendiums legst Du abhängig von Deiner Förderlaufzeit entweder eine Machbarkeitsstudie oder einen Businessplan sowie einen Bericht über die Förderung vor. Die Gründungsunterstützer im Land begleiten Dich meist weiter auf Deinem Weg als Unternehmerin oder Unternehmer, bspw. über Kontaktvermittlung oder eine Anschlussfinanzierung. Für einen umfassenden Überblick über landes-, bundes- sowie EU-weite Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten empfehlen wir außerdem die kostenfreie Beratung der Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

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